Nachdem Marco in seinem Entscheidungsprozess bereits bis zur Entscheidungsphase gelangt war, war er voller Euphorie und freute sich auf den kommenden Lebensabschnitt sowie auf seine Rückkehr nach Deutschland. Durch die Gespräche mit den Studienberaterinnen der Uni Potsdam wusste er bereits, dass es sich bei seinem angestrebten Studiengang „Ernährungswissenschaft“ um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelte. Die Studienberaterinnen hatten ihm außerdem bestätigt, was er bereits zuvor durch eigene Recherchen herausgefunden hatte: Die Zugangsvoraussetzungen verlangten lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung, weitere Voraussetzungen wie eine Eignungsprüfung gab es nicht. Die Webseite der Universität Potsdam verriet ihm, dass die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge in diesem Jahr auf den 20. August 2020 gelegt wurde. Sobald er wieder in Deutschland sein wird, würde Marco den Antrag auf Zulassung stellen und die erforderlichen Unterlagen einsenden – in seinem Fall den unterschriebenen Zulassungsantrag sowie die Kopie seines Abiturzeugnisses. Seine Rückkehr war noch für Juli geplant, so dass die Einhaltung der Bewerbungsfrist für ihn kein Problem darstellen sollte.
Keine Suchergbenisse
Leider wurde nichts gefunden, was deiner Suche entspricht. Bitte versuche es noch einmal mit anderen Kriterien.