Trotz der vielseitigen europäischen Hochschullandschaft mit ihren unterschiedlichen Hochschultypen haben alle Hochschulen eine vergleichbare Studienstruktur.
Die Vereinheitlichung der Studienstruktur der Hochschultypen ist auf einen Beschluss auf europäischer Ebene zurückzuführen: Die Grundlage zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes bildet die Bologna-Erklärung von 1999, die auf den Ideen der Sorbonne-Erklärung aus dem Vorjahr basiert. Die Beschlüsse und daraus resultierenden Veränderungen haben sich erheblich auf die institutionellen Rahmenbedingungen an den europäischen Hochschulen ausgewirkt.
Inzwischen gehören dem Europäischen Hochschulraum 47 Staaten an, die in der Bologna-Erklärung mehrere Kernziele formuliert haben:
– die Einführung gestufter Studiengänge [Einführung von Bachelor- und Masterstudiengänge, Anm. d. Verf.],
– die Vereinfachung der Anerkennung,
– die Einführung eines Kreditpunktesystems ECTS,
– die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung,
– die Förderung der Mobilität der Studierenden und Hochschulangehörigen und
– die Stärkung einer europäischen Dimension der Hochschulbildung.
In Prag (2001) und Berlin (2003) wurden diese Ziele um folgende Punkte erweitert:
– Lebenslanges Lernen,
– Einbeziehung der Hochschulen und Studierenden,
– Förderung der weiteren Entwicklung der Qualitätssicherung,
– Berücksichtigung der Sozialen Dimension bei der Umsetzung des Bologna- Prozesses,
– Erhöhung der weltweiten Attraktivität des Europäischen Hochschulraums sowie
– Etablierung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums als die zwei Säulen der Wissensgesellschaft.