In 4 Schritten zur Studienbewerbung
Wenn man sich auf den Seiten einer Hochschule zum Thema Bewerbung umschaut, können schon mal sehr viele neue Informationen auf einen zukommen. Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen, Eignungsprüfungen, Wartesemester, einzureichende Unterlagen… Die Liste mit Dingen, die du vor dem Start des Studiums beachten musst, ist lang. Aber keine Angst, in diesem Blogbeitrag wollen wir etwas mehr Licht in den Prozess bringen, den du auf dem Weg zu deinem Wunschstudiengang durchlaufen wirst. Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Pharmazie, Human- Zahn- und Veterinärmedizin) gelten besondere Bestimmungen, auf die wir hier nicht eingehen, die du aber auf www.hochschulstart.de findest.
Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an einer Hochschule
In einem ersten Schritt solltest du sicher gehen, dass du die notwendigen Zugangsvoraussetzungen für deinen Wunschstudiengang erfüllst. In jedem Fall musst du eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) besitzen. Diese liegt nicht nur mit einem Abitur vor, denn es gibt auch andere Arten der HZB. Du kannst in Brandenburg zum Beispiel auch mit der Fachhochschulreife oder als beruflich qualifizierte*r Bewerber*in ein Studium an einer Hochschule aufnehmen. Je nach Studiengang können weitere Zugangsvoraussetzungen festgelegt werden. Insbesondere in den künstlerischen, sprachlichen und sportlichen Studiengängen kannst du fest mit einer Eignungsprüfung rechnen. Welche Zugangsvoraussetzungen für deinen angestrebten Studiengang gelten, erfährst du auf der zugehörigen Studiengangsseite. Wenn du Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen hast, nimm Kontakt zu der Studienberatung oder dem Immatrikulationsamt der entsprechenden Hochschulen auf. Das untenstehende Diagramm zeigt dir, wie dein Weg an die Hochschule deiner Wünsche aussehen könnte. Wenn du dieses durchläufst, wirst du feststellen, dass es zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt. Zulassungsfreie Studiengänge werden oft auch als Studiengänge ohne Numerus Clausus (N.C.), zulassungsbeschränkte als Studiengänge mit N.C. bezeichnet.
Quelle: Darstellung des Netzwerks Studienorientierung Brandenburg (2021)
Du solltest dich unbedingt so früh wie möglich auf den Webseiten der Hochschulen über die Fristen für die Anmeldung zur Eignungsprüfung (Sprachprüfung etc.) und die Einreichung der Zulassungs- und Immatrikulationsanträge informieren. Diese können für Alt- und Neuabiturient*innen unterschiedlich ausfallen und insbesondere in diesem Jahr weichen die Fristen Corona-bedingt von den üblichen ab.
Zulassungsfreie Studiengänge
Wenn du die Zugangsvoraussetzungen erfüllst und dich für einen zulassungsfreien Studiengang interessierst, musst du lediglich den Antrag auf Immatrikulation stellen. Mit diesem beantragst du die Einschreibung als Student oder Studentin in einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule. Den Antrag auf Immatrikulation stellst du ohne vorangegangene Bewerbung online, die einzureichenden Unterlagen sendest du gemäß den Hinweisen auf dem Antrag ein. Diese umfassen in der Regel den unterschriebenen Immatrikulationsantrag, eine amtlich beglaubigte Kopie deiner HZB, eine Kopie deines Ausweises, einen tabellarischen Lebenslauf inkl. Passfoto sowie den Nachweis deiner Krankenversicherung. Hinzukommen können noch der Nachweis über eine bestandene Eignungsprüfung und, je nach Ausgangslage, weitere Nachweise. Die Immatrikulation erfolgt dann nach Überweisung des Semesterbeitrags. Dieser ist ein Pflichtbeitrag und deckt nicht nur anfallende Verwaltungskosten, sondern beinhaltet auch Abgaben an den Studierendenausschuss der Hochschule und das Studentenwerk beispielsweise zur Finanzierung von Mensen und Studentenwohnheimen. In Brandenburg stellt den größten Anteil des Semesterbeitrags die Gebühr für das Semesterticket dar, mit dem du den öffentlichen Personennahverkehr in Berlin und Brandenburg nutzen kannst.
Übrigens: In Brandenburg sind die meisten Studiengänge zulassungsfrei.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Ein Studiengang ist zulassungsbeschränkt, wenn es mehr Interessent*innen als zur Verfügung stehende Studienplätze gibt. Dieser Umstand wird mit dem Begriff „Numerus Clausus“ beschrieben. Du stellst den Zulassungsantrag online über die Website der Hochschule. Für manche Studiengänge ist die zusätzliche Registrierung für das Dialogorientierte Serviceverfahren über hochschulstart.de vorgesehen, welches verhindern soll, dass Studienplätze unbesetzt bleiben. Hier kannst du sehen, welche Studiengänge an diesem Verfahren teilnehmen. Den Zulassungsantrag sendest du unterschrieben mit einer amtlich beglaubigten Kopie deiner HZB und ggf. weiteren Nachweisen an die Hochschule und wartest das Ergebnis der Auswahlverfahren ab. Erhältst du einen Zulassungsbescheid, kannst du dich als Studentin oder Student an der Hochschule einschreiben. Dafür gibt es in Brandenburg zwei Auswahlverfahren:
Auswahlverfahren 1: Hochschulauswahlverfahren
Hochschulauswahlverfahren haben Einfluss auf 80 % der nach Abzug der Vorabquote verbleibenden Studienplätze. Die Hochschule legt verschiedene Kriterien fest, anhand derer deine für den Bewerbungsprozess relevante Durchschnittsnote festgelegt wird. Den größten Einfluss auf diese Durchschnittsnote hat die Abschlussnote deiner HZB, es muss jedoch noch wenigstens ein weiteres Zulassungskriterium hinzugezogen werden. An der Universität Potsdam wird die Abschlussnote von Bewerber*innen, die an einem strukturierten Studienvorbereitungsprogramm teilgenommen haben, um 0,1 Notenpunkte aufgewertet. Hast du zum Beispiel eine Abiturnote von 2,0 und kannst nachweisen, dass du am Potenzial-Assessment-Verfahren „tasteMINT“ teilgenommen hast, gehst du mit einer Durchschnittsnote von 1,9 ins Rennen um deinen Studienplatz. Einen anderen Einflussfaktor verwendet die TH Wildau: Hier wird eine einschlägige Berufsausbildung oder Berufstätigkeit mit der Note 1,0 bewertet und mit einer Gewichtung von 20 % mit der Abschlussnote der HZB verrechnet. Auskunft über die Hochschulauswahlverfahren geben dir die Zulassungsordnungen bzw. Zulassungssatzungen der Hochschulen. Du kannst dich aber auch an die Studienberatung deiner angestrebten Hochschule wenden, sie helfen dir weiter, solltest du die Orientierung im Satzungs- und Ordnungsdschungel der Hochschule verlieren.
Auswahlverfahren 2: Wartezeit
Die restlichen 20% der verbleibenden Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben. Die Wartezeit bezeichnet die Zeit, die zwischen dem Erwerb deiner HZB und dem Zulassungsantrag besteht, in der du an keiner deutschen Hochschule immatrikuliert warst. Dabei entspricht ein Wartesemester sechs Monaten und je höher die Wartezeit, umso besser stehen deine Chancen auf eine Zulassung.
Übrigens: Solltest du nach deiner Bewerbung eine Absage erhalten, gibt es immer noch die Chance im Rahmen des Nachrückverfahrens eine Zusage zu erhalten. Denn sollten Bewerber*innen, die im Hauptverfahren eine Zusage erhalten haben, ihren Studienplatz nicht annehmen, werden diese den „Nachrücker*innen“ angeboten.
War dir das zu theoretisch? Im nächsten Beitrag erfährst du mehr über N.C. und Wartesemester, indem du einen Einblick in Marcos Bewerbungsprozess erhältst.