Stichwort Nachteilsausgleich

Ein relevanter Punkt dabei ist die Funktion sogenannter Nachteilsausgleiche. Sie sind ein wichtiges Instrument zur Herstellung von Chancengleichheit im Studium und zur Vermeidung von Diskriminierung. Dabei sind Nachteilsausgleiche keinesfalls Vergünstigungen, sondern dienen als Kompensation beeinträchtigungsbedingter Benachteiligungen. Der Anspruch auf diese Ausgleiche ist gesetzlich verankert. Für die Bearbeitung eines Antrags auf Nachteilsausgleich ist das jeweilige Prüfungsamt der Hochschule oder der Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches zuständig. Diese sollten jeweils rechtzeitig vor der Veranstaltung bzw. Prüfung kontaktiert werden. In jenem Antrag werden die erforderlichen Prüfungsmodifikationen benannt und begründet.

Des Weiteren muss die Beeinträchtigung samt prüfungsrelevanter Auswirkung durch Nachweise belegt werden. Belege können z.B. fachärztliche Atteste, Behandlungsberichte oder Schwerbehindertenausweise sein. Wichtig ist, den Antrag ausführlich und detailliert zu begründen, da zu den Krankheitsbildern bzw. den Auswirkungen der Behinderung oder Erkrankung wenig Erfahrung und Kenntnisse vorliegen. Die bearbeitenden Personen können sich so besser in die Situation und Sachlage hinein versetzen. Dafür gibt es an jeder Hochschule eine beauftragte Person, mit der Anträge oder sonstige Anliegen im Vorfeld besprochen werden können.

 

Stichwort: finanzieller Zuschuss