Ein Studium mit dem Familienleben unter einen Hut zu bringen, ist nicht immer einfach und birgt viele Herausforderungen. Das Studierendenwerk West:Brandenburg und das Studierendenwerk Ost:Brandenburg fungieren hierbei als Ansprechpartner und helfen studentischen Familien, finanzielle Unterstützung oder Betreuungsmöglichkeiten zu finden. Sie stehen bei Fragen rund um Studium mit Kind und Schwangerschaft zur Seite und beraten dich in persönlichen Gesprächen.
Mutterschaftsgeld
Falls du während deines Studiums einem Nebenjob nachgehst, kannst du beispielsweise Mutterschaftsgeld beantragen. Jenes ersetzt das Arbeitseinkommen während der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor und acht Wochen nach Geburt). Die Art der Krankenversicherung ist dabei irrelevant. Die Höhe der Unterstützung ist abhängig vom durchschnittlichen Netto-Verdienst der letzten drei Monate, wobei die Leistungen maximal 13 Euro täglich betragen. Falls das tägliche Netto-Gehalt diesen Betrag übersteigt, zahlen Arbeitgebende die Differenz, insofern das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Zuschlagsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem Haushalt leben und die finanziell das Existenzminimum ihrer Kinder nicht decken können. Der Zuschlag ist abhängig vom elterlichen Einkommen und beträgt maximal monatlich 140 Euro pro Kind.
Elterngeld
Eine weitere Möglichkeit der staatlichen finanziellen Förderung ist das Elterngeld. Jenes können Familien während der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erwerbsunabhängig erhalten. Die Höhe des Zuschusses variiert zwischen 300 und 1800 Euro, wobei der Mindestbetrag nicht auf das BAföG angerechnet wird. Es ersetzt im Durchschnitt 67% des Nettoeinkommens des Elternteils, welches die berufliche Tätigkeit für die Kinderbetreuung unterbricht bzw. reduziert. Ohne Nettoeinkommen wird der Mindestsatz von 300 Euro gezahlt.
Studierendenkindergeld
Das Studierendenwerk West:Brandenburg beispielsweise vergibt ein Studierendenkindergeld in Höhe von einmalig 200 Euro, sofern ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt an einer Hochschule innerhalb des Zuständigkeitsbereichs immatrikuliert ist und das Kind nach dem 01.09.2016 geboren wurde. (Eltern, deren Kinder vor diesem Stichtag zur Welt kamen, erhalten einmalig 100 Euro.).
Baby-Willkommensgruß
Für jedes studierende Elternteil des Studentierendenwerks Ost:Brandenburg gibt es einen Baby-Willkommensgruß in Höhe von 50 Euro.
Kinderbetreuung
Es werden ebenfalls Unterstützungen im Bereich der Kinderbetreuung geboten. Beide Studierendenwerks kooperieren mit Kindertagesstätten, die teilweise oder ausschließlich Kinder von Studierenden oder Mitarbeitenden der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich aufnehmen. Zudem gibt es die Möglichkeit der Kinderbetreuung bei Tagesmüttern bzw. -eltern oder in KuKis (Kurzzeit-Kinderbetreuung).
Doch nicht nur die Studierendenwerke, auch die einzelnen Hochschulen des Landes Brandenburg bieten Beratung und Unterstützung für studentische Familien an. In den dafür jeweils zuständigen Familienbüros gibt es Informationen zur Familienfreundlichkeit an der Hochschule sowie zur Vereinbarkeit von Studium und Familie.
Kinder in der Mensa
Kinder unter 13 Jahren in Begleitung ihrer studierenden Eltern können in den Mensen der Hochschulen, welche vom Studierendenwerk West:Brandenburg betreut werden zum Beispiel zum Studierendenpreis essen. Außerdem gibt es an einigen Standorten eine Spielecke.