Totale einer Studierenden beim Passieren eines Balkons.

Hochschulzugangsberechtigung

Sobald du dich für einen oder mehrere Studiengänge entschieden hast, ist zu klären, welche Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden müssen, um sich an einer Hochschule bewerben und/oder immatrikulieren zu können. Danach muss geklärt werden, ob eine Zulassungsbeschränkung vorliegt und somit eine Bewerbung erforderlich ist.

Eine entscheidende Zugangsvoraussetzung für die Bewerbung und Immatrikulation ist eine Hochschulzugangsberechtigung – entweder in Deutschland erworben oder in Deutschland anerkannt. In Brandenburg ermöglichen das Abitur, die Fachhochschulreife (allgemein oder fachgebunden) oder eine berufliche Qualifizierung die Aufnahme eines Studiums an der Universität oder einer Hochschule.

Das folgende Diagramm zeigt, wie dein Weg an eine Hochschule aussehen könnte. Es sollte sich so früh wie möglich auf den Webseiten der Hochschulen über die Fristen für die Anmeldung zur Eignungsprüfung (Sprachprüfung etc.) und die Einreichung der Zulassungs- und Immatrikulationsanträge informiert werden.

Infografik zum Thema "Dein Weg zur Immatrikulation und zum Wunschstudiengang".
Mock-Up zum Thema Abitur.

Die allgemeine und die fachgebundene Hochschulreife: das Abitur

Das Abitur erhältst du in Brandenburg mit dem Abschluss eines Gymnasiums nach 12 Jahren, mit dem Abschluss einer Gesamtschule nach 13 Jahren oder nach einer dreijährigen vollzeitschulischen Bildung an einem Oberstufenzentrum mit Bestehen einer zentralisierten Prüfung. Die allgemeine Hochschulreife qualifiziert dich zum Besuch jedweder Hochschulform und aller Studiengänge, ob an der Universität, der Fachhochschule oder Kunsthochschule. Die fachgebundene berechtigt lediglich zu der Aufnahme eines Studiums in dem jeweiligen Fachgebiet.

Mock-Up zum Thema allgemeine Fachhochschulreife.

Die allgemeine und die fachgebundene Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife kann unter anderem an Oberstufenzentren, Berufsoberschulen, beruflichen Gymnasien oder Berufsfachschulen erworben werden. Sie qualifiziert zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule und in Brandenburg auch zum Besuch der Universitäten. Die Fachhochschulreife lässt sich in zwei Ausprägungen erlangen: Es gibt eine allgemeine Fachhochschulreife und eine fachgebundene.

Die allgemeine Fachhochschulreife ermöglicht ein Studium in allen Fachbereichen, mit einer fachgebundenen kannst du dich an einer Universität lediglich für Studiengänge im entsprechenden Fachbereich immatrikulieren oder bewerben. Solche Fachbereiche können mitunter das Sozialwesen, Wirtschaft oder Technik sein, auf die du dich bereits während der Schulzeit spezialisierst.

Bei der Bewerbung und Immatrikulation gibt es jedoch eines zu bedenken: Die Fachhochschulreife fungiert nur als Hochschulzugangsberechtigung, wenn der schulische und praktische Teil der Ausbildung in einem Zeugnis zusammengeführt wird. Werden die beiden Anteile nicht von vornherein durch die Schule in einem Zeugnis ausgehändigt, muss die Zusammenführung über das Schulamt oder eine andere dazu berechtigte Institution erfolgen.

Mock-Up zum Thema berufliche Qualifikation.

Berufliche Qualifikation in Brandenburg alias Studieren ohne Abitur

In Brandenburg gibt es auch für Studieninteressierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit, über eine berufliche Qualifikation, ein Studium an einer Hochschule aufzunehmen. Diese Möglichkeit hat sich im Zuge des Bologna-Prozesses entwickelt, um den wachsenden Fachkräftebedarf zu decken und Chancengleichheit zu gewährleisten. Dazu haben Bund und Länder zahlreiche Mittel ergriffen, um den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte zu erleichtern. Im Zuge dessen wurden unterschiedliche Voraussetzungen definiert, nach denen der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte offensteht.

Zum Besuch einer Hochschule sind ist daher berechtigt, wer…

  •  …eine bestandene Meisterprüfung,
  • …einen anerkannten Fortbildungsabschluss von 400 Unterrichtsstunden oder vergleichbare Qualifikationen besitzt,
  • …ein Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst,
  • …den Abschluss einer Fachschule in öffentlicher Trägerschaft oder einer staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft,
  • …eine landesrechtlich geregelte Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen oder im Bereich der sozialpflegerischen oder pädagogischen Berufe,
  • …den Abschluss der Sekundarstufe I und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung mit einer danach erworbenen mindestens zweijährigen Berufserfahrung

…nachweisen kann.

Die vorzuweisenden Qualifikationen können je nach Hochschule abweichen. Ob die beruflichen Vorerfahrungen den Hochschulzugang gewährleisten, wird daher an der Hochschule direkt geprüft. Dabei wird gleichzeitig geprüft, ob eine fachgebundene oder allgemeine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. Eine solche Überprüfung muss an jeder Hochschule separat erfolgen, d.h. dass die eventuell festgestellte Hochschulzugangsberechtigung lediglich für jene Hochschule wirksam ist, an der die Feststellung vorgenommen wurde.

Weitere Zugangsvoraussetzungen findest du hier.

👉 DEIN NÄCHSTER SCHRITT:

-> Mit oder ohne Zulassung?

Wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, sprich du einen Abschluss oder eine berufliche Vorbildung mitbringst, ist in einem nächsten Schritt festzustellen, ob der Wunschstudiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist: Zulassungsfreie Studiengänge werden oft auch als Studiengänge ohne Numerus Clausus (N.C.), zulassungsbeschränkte als Studiengänge mit N.C. bezeichnet.