Gut zu wissen!

Im Land Brandenburg sind die meisten Studiengänge zulassungsfrei. Das ist gut für dich, denn der Zugang zum Studium kann so einfacher sein und du hast die Wahl mehrere Wege zu gehen.

ToDo Zettel einer studieninterssierten Person mit Checkliste zur Recherche, Zugangsvorraussetzungen und zur Bewerbung.

Zulassungsfreie Studiengänge

Zulassungsfrei ist ein Studiengang, wenn es dauerhaft weniger Interessierte gibt, als Studienplätze zur Verfügung stehen. Wenn also die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, muss keine weitere Auswahl vonseiten der Hochschulen getroffen werden, da die Kapazitäten der jeweiligen Hochschule genügen, um allen Interessierten einen Studienplatz anbieten zu können.

Heißt für dich:

Von deiner Seite aus ist in einem solchen Fall lediglich der Antrag auf Immatrikulation zu stellen. Mit diesem wird die Einschreibung als Student:in in einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule beantragt. Den Antrag auf Immatrikulation stellst du ohne vorangegangene Bewerbung online, die einzureichenden Unterlagen sendest du gemäß den Hinweisen auf dem Antrag ein. Diese umfassen in der Regel den unterschriebenen Immatrikulationsantrag, eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, eine Kopie des Ausweises, einen tabellarischen Lebenslauf inkl. Passfoto sowie den Nachweis einer Krankenversicherung. Hinzukommen können noch der Nachweis über eine bestandene Eignungsprüfung und, je nach Ausgangslage, weitere Nachweise. Die Immatrikulation erfolgt dann nach Überweisung des Semesterbeitrags.

ToDo Zettel einer studieninterssierten Person mit Checkliste zur Recherche und Zugangsvorraussetzungen.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Ein Studiengang ist zulassungsbeschränkt, wenn es mehr Interessierte als zur Verfügung stehende Studienplätze gibt. Dieser Umstand wird mit dem Begriff „Numerus Clausus“ beschrieben. Es muss also eine weitere Auswahl vonseiten der Hochschulen getroffen werden, da die Kapazitäten der jeweiligen Hochschule nicht genügen, um allen Interessierten einen Studienplatz anbieten zu können.

Heißt für dich:

In diesen Fällen ist eine Bewerbung notwendig, die online über die Website der Hochschule gestellt wird. Für manche Studiengänge ist die zusätzliche Registrierung für das Dialogorientierte Serviceverfahren über www.hochschulstart.de vorgesehen, das sicherstellen soll, dass alle  Studienplätze auch vergeben werden. Dort und auf den Seiten der Hochschulen ist einsehbar, welche Studiengänge an diesem Verfahren teilnehmen. Der Zulassungsantrag wird dann je nach Hochschule entweder online gestellt, oder unterschrieben mit einer amtlich beglaubigten Kopie der Hochschulzugangsberechtigung und ggf. weiteren Nachweisen an die Hochschule gesendet. Nachdem das Ergebnis der Auswahlverfahren feststeht, erhältst du einen Zulassungsbescheid und kannst dich als Student:in an der Hochschule einschreiben. Dafür gibt es in Brandenburg zwei Auswahlverfahren:

Auswahlverfahren 1: Hochschulauswahlverfahren

Auswahlverfahren 2: Wartezeit

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-> Bewerben oder immatrikulieren?

Nach der Bewerbungs- und Zulassungsphase erfolgt der Immatrikulationszeitraum – unabhängig davon, ob eine Bewerbung vorgenommen werden musste oder nicht. Wichtig dabei ist, dass du bei all der Aufregung immer die Fristen beachtest!

Neuer Campus, neue Wohnung?

Raus aus dem Kinderzimmer, rein ins Studentenwohnheim! Ein Studium zu beginnen, heißt Veränderung zu leben. Nicht selten ist dafür auch ein Wohnortswechsel notwendig. Auch hier solltest du so früh wie möglich schauen, welche Wohnmöglichkeiten sich dir am Standort deines zukünftigen Campus bieten.